Der EU AI Act: Welche Kennzeichnungspflichten seit dem 2. August auch für Autohäuser gelten
Der EU AI Act bringt seit dem 2. August neue Kennzeichnungspflichten, die auch Autohäuser direkt betreffen.
Kaum ein Autohaus hat aktuell einen klaren Prozess dafür, ob ein Werbebild KI-Anteile enthält, geschweige denn, wer das vor der Veröffentlichung prüft. Genau diese Lücke ist seit dem 2. August 2026 zu einem handfesten rechtlichen Risiko geworden. Was bislang als praktisches Werkzeug in der Marketingabteilung galt, das schnelle KI-Bild für die nächste Kampagne, der KI-generierte Hintergrund für den Verkaufsflyer, fällt seit diesem Stichtag unter die Transparenzpflichten des EU AI Act. Und anders, als die meisten annehmen, liegt die Verantwortung dafür nicht beim Softwareanbieter, sondern beim Autohaus selbst.
Was seit dem 2. August 2026 wirklich gilt
Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung anwendbar. Die Europäische Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 die finalen Leitlinien zur Umsetzung veröffentlicht, nachdem im Mai noch ein Entwurf zur Konsultation stand. Während der Großteil der öffentlichen Debatte sich um Hochrisiko-Systeme dreht, betrifft Artikel 50 nach einer Auswertung der Plattform artificialintelligenceact.eu praktisch jedes Unternehmen, das generative KI zur Content-Erstellung nutzt, unabhängig von der Risikoklasse. Somit auch jedes Autohaus.
Zur Einordnung das Wichtigste vorab: Der AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, die seit August 2024 schrittweise in Kraft tritt. Artikel 50 regelt speziell die Transparenzpflichten, unabhängig davon, ob ein KI-System als hochriskant eingestuft ist oder nicht. Das unterscheidet Artikel 50 von den meisten anderen Vorschriften der Verordnung, die sich auf wenige, besonders sensible Anwendungsfälle konzentrieren. Für die Anwendbarkeit genügt bereits der reguläre Einsatz eines Bildgenerators im Marketing, etwas, das die meisten von euch längst mindestens einmal ausprobiert oder fest im Arbeitsalltag etabliert haben.
Dass es dabei nicht um ein theoretisches Szenario geht, zeigt der eigene Branchenverband. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat gemeinsam mit dem Institut für Automobilwirtschaft und Steinaecker Consulting in der Studie "Gemeinsam intelligenter" 64 konkrete KI-Anwendungsfälle im Kfz-Gewerbe dokumentiert, gegliedert in die vier Bereiche Handel, Service, Kundeninteraktion und Marketing. Die Studie belegt, dass KI-Einsatz im Autohaus-Marketing längst gelebte Praxis ist, und genau deshalb braucht es nun auch klare interne Regeln für die Kennzeichnung, um den rechtlichen Rahmen zu erfüllen.
Die Verordnung unterscheidet vier separate Pflichten, und für ein Autohaus sind mindestens zwei davon im Tagesgeschäft relevant. Erstens müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Chatbots auf der Autohaus-Website, dafür sorgen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Zweitens müssen Anbieter generativer KI-Systeme ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Drittens gilt eine Informationspflicht bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung, ein Fall, der im klassischen Autohaus-Alltag selten vorkommt. Viertens, und das ist der für die Branche entscheidende Punkt, müssen Betreiber Deepfakes kennzeichnen und KI-generierte Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.
Wichtig für die Planung: Es gibt eine Übergangsfrist, aber sie gilt nur für einen Teilbereich. Laut der offiziellen FAQ der EU-Kommission greift die verlängerte Frist bis zum 2. Dezember 2026 ausschließlich für die maschinenlesbare Markierungspflicht der Anbieter nach Artikel 50 Absatz 2, und auch nur für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und die Informationspflichten bei Chatbots gelten seit dem 2. August 2026 ohne Schonfrist. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen laut Kommission nicht rückwirkend gekennzeichnet werden, eine nachträgliche Kennzeichnung wird aber ausdrücklich empfohlen.
Wichtig zu wissen: Diese Offenlegungspflicht betrifft neben Chatbots ausdrücklich auch Voice-Agents, also KI-gestützte Telefon- und Sprachassistenten.
Wer haftet: Anbieter, Betreiber, und warum das Autohaus in der Pflicht ist
An diesem Punkt irren viele und das kann richtig teuer werden. Viele gehen davon aus, die Kennzeichnungspflicht liege bei den Softwareherstellern, bei OpenAI, bei Google, bei den Bildgeneratoren selbst. Das trifft nur auf einen Teil der Pflichten zu. Für Deepfakes und für öffentlich relevante Texte liegt die Verantwortung nach Artikel 50 Absatz 4 bei den sogenannten Betreibern, und Betreiber ist laut der EU-FAQ jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, ausgenommen rein private, nicht-berufliche Nutzung.
Für ein Autohaus bedeutet das konkret: Sobald ihr ein KI-generiertes Bild, ein KI-Video oder einen KI-Text veröffentlicht, seid ihr der Betreiber, unabhängig davon, wer die Datei tatsächlich erzeugt hat. Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Legal weist in seiner aktuellen Einordnung ausdrücklich darauf hin, dass dieser Betreiberbegriff extrem weit zu verstehen ist und weit über die eigentlichen Softwareentwickler hinausgeht. Ausdrücklich genannt werden dort auch Werbeagenturen, die fotorealistische Visuals oder synthetische Testimonials erstellen, also exakt das Aufgabenfeld eurer Marketingabteilung.
Beauftragt ihr eine externe Agentur mit eurer nächsten Kampagne, ändert das an eurer Verantwortung nichts. Die Leitlinien der Kommission stellen klar, dass die juristische Person, unter deren Verantwortung ein System genutzt wird, Betreiber bleibt, selbst wenn Dritte wie Auftragnehmer oder Freelancer an der Erstellung beteiligt sind. Ihr könnt die operative Erstellung outsourcen, die rechtliche Verantwortung nicht. Wer also aktuell Kampagnenbilder von einer Agentur einkauft, ohne zu fragen, ob und wie KI dabei zum Einsatz kam, arbeitet mit einem blinden Fleck, der nun aber richtig teuer werden kann.
Deepfake ist nicht, was die meisten denken
Der zweite Denkfehler betrifft den Begriff Deepfake selbst. Die meisten verbinden damit gefälschte Videos von Prominenten oder Politikern. Die rechtliche Definition ist deutlich weiter gefasst. Nach Artikel 3 Absatz 60 der KI-Verordnung ist ein Deepfake ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würde. Drei Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein: eine hohe Ähnlichkeit zum simulierten Gegenstand, ein Bezug zu etwas real Existierendem oder plausibel Existierendem, und die Eignung, den Betrachter über die Echtheit zu täuschen.
Die WBS-Legal-Analyse macht an einem Punkt besonders deutlich, wie weit die Definition reicht: Ein fotorealistisch generiertes, aber frei erfundenes menschliches Gesicht oder ein synthetisches Model fällt unter die Kennzeichnungspflicht, obwohl kein realer Mensch abgebildet wurde. Für ein Autohaus bedeutet das: Ein KI-generiertes Model, das neben eurem neuen SUV posiert, obwohl diese Person nicht existiert, ist im Rechtssinn ein Deepfake, weil es wie ein echter Mensch wirkt und Betrachter zur Annahme verleitet, hier stehe jemand Reales. Das Fahrzeug selbst ist unproblematisch, sofern es korrekt und unverändert abgebildet wird. Kritisch wird es beim Hintergrund, bei erfundenen Personen, bei Szenen, die es so nie gegeben hat.
Eine Ausnahme gibt es für offensichtlich unrealistische Inhalte. Die Kommission nennt dafür in ihren Leitlinien bewusst absurde Beispiele wie eine Sphinx, die mit ausgebreiteten Schwingen über eine Stadt fliegt. Niemand hält das für echt, also entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine zweite Ausnahme betrifft reine Standard-Bearbeitung. Die FAQ der Kommission stellt klar, dass die Markierungspflicht nicht greift, wenn das KI-System lediglich eine unterstützende Funktion bei der Standardbearbeitung übernimmt. Licht- und Farbkorrekturen, klassisches Freistellen oder das Entfernen eines Mülleimers aus dem Bildhintergrund verändern die wahrgenommene Echtheit in der Regel nicht und bleiben kennzeichnungsfrei. Sobald aber ein neuer Hintergrund, eine erfundene Person oder eine veränderte Umgebung entsteht, die als real durchgehen soll, ist die Grenze überschritten.
Bei Texten liegt die Sache anders, und hier lohnt sich Genauigkeit, weil in der Branche gerade viel Verunsicherung herrscht. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte greift laut der IHK Köln nur dann, wenn ein Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, etwa Politik, Gesundheit oder Verbraucherschutz. Nicht jeder Marketing- oder Website-Text fällt automatisch darunter. Eine normale Verkaufsanzeige für einen Gebrauchtwagen oder ein Fahrzeugtext auf eurer Website ist damit in aller Regel nicht betroffen. Redaktionelle Blogartikel mit klarem Bezug zu gesellschaftlich relevanten Themen, etwa Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs oder Verbraucherschutz beim Autokauf, können dagegen in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie überwiegend von KI erzeugt wurden. Die Ausnahme greift, wenn ein Mensch mit relevanter Fachkenntnis den Text inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung oder ein flüchtiges Gegenlesen reicht laut EU-Kommission ausdrücklich nicht aus.
Bußgelder, Kontrolle und ein zusätzliches Risiko, das kaum jemand auf dem Schirm hat
Wer das Thema aussitzen will, sollte die Zahlen kennen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können laut der EU-FAQ mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Für kleine und mittlere Unternehmen kann Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, eine Freistellung ist das jedoch nicht. Kontrolliert wird die Einhaltung überwiegend durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.
Was in der öffentlichen Debatte bislang unterbelichtet bleibt: Neben dem behördlichen Bußgeldrisiko entsteht ein zweites, spezifisch deutsches Risiko über das Wettbewerbsrecht. Solmecke weist in seiner Analyse darauf hin, dass die Wettbewerbszentrale bereits angekündigt hat, Verstöße gegen die Transparenzpflichten als unlauteres Marktverhalten gerichtlich zu verfolgen. In einer Branche, in der Autohäuser in derselben Region regelmäßig um dieselben Kunden werben, ist das kein theoretisches Szenario. Wer ein unmarkiertes KI-Bild schaltet, riskiert nicht nur eine behördliche Prüfung, sondern potenziell auch eine Abmahnung durch den Mitbewerber.
Wie die EU-weite Kennzeichnung aussieht
Anders als es im Frühsommer noch wirkte, ist das längst keine reine Ankündigung mehr. Die Europäische Kommission hat im Rahmen von Abschnitt 2 des Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten ein fertiges Set an EU-Symbolen zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2026. Die Icons stehen in vier Varianten zur Verfügung, schwarz, weiß sowie beide Farben mit 50 Prozent Transparenz, und lassen sich als komplettes Set kostenlos herunterladen, als SVG und als PNG.
Drei Varianten deckt das System ab. Das Basissymbol, ein schlichtes "AI"-Icon, kommt zum Einsatz, wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes oder veröffentlichten Textes beteiligt war, häufig in Kombination mit einem eigenen Textlabel. Die Variante "AI Generated" markiert Inhalte, die vollständig von KI erzeugt wurden, ohne von Menschen geschaffene Elemente und ohne redaktionelle Kontrolle über die reine Eingabeaufforderung hinaus. Die Variante "AI Modified" trifft den in der Autobranche wahrscheinlich häufigsten Fall: ein bereits bestehender, echter Inhalt, der nachträglich mit KI verändert wurde, etwa ein reales Fahrzeugfoto mit ausgetauschtem Studio-Hintergrund.

Wichtig für die Rechtssicherheit: Die Verwendung der Symbole ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst nicht. Die Kommission stellt klar, dass die reine Nutzung der Icons für sich genommen noch keine Rechtskonformität herstellt. Wer sie nutzt, muss weiterhin sicherstellen, dass die Kennzeichnung den Vorgaben aus Artikel 50 entspricht, etwa bei Sichtbarkeit, Größe und Platzierung direkt im Inhalt selbst. Für ein Autohaus heißt das in der Praxis: Das "AI Modified"-Symbol auf dem Fahrzeugbild mit KI-Hintergrund reicht als klar erkennbares Signal völlig aus, es muss nur an der richtigen Stelle sitzen, direkt im Bild selbst und nicht nur in Metadaten oder der Bildunterschrift.
Die wichtigsten Fragen aus der Praxis
Soweit die Theorie. Entscheidend ist jetzt ein pragmatischer Ansatz, mit dem ihr euch rechtssicher aufstellt, ohne auf die Annehmlichkeiten der KI verzichten zu müssen.
Muss ich alte, bereits veröffentlichte Bilder nachträglich kennzeichnen?
Nein. Die EU-Kommission stellt klar, dass Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden müssen. Empfohlen wird es trotzdem, wo es mit vertretbarem Aufwand möglich ist, weil es dem Ziel der Verordnung entgegenkommt und Vertrauen schafft.
Reicht ein Wasserzeichen oder eine Angabe in den Bilddaten?
Für die reine Markierungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2, die in erster Linie die Anbieter der KI-Systeme betrifft, ist eine maschinenlesbare Markierung in den Metadaten grundsätzlich der richtige Ansatz. Sobald es aber um die Kennzeichnung von Deepfakes gegenüber euren Kunden geht, reicht das nicht. Diese Information muss für Menschen erkennbar sein, ohne technische Hilfsmittel, an der Stelle, an der der Inhalt wahrgenommen wird.
Was gilt für KI-Stimmen in Werbevideos oder am Telefon?
Setzt ihr synthetische Stimmen für Werbevideos, Erklärclips oder eine automatisierte Telefonannahme ein, greifen dieselben Prinzipien wie bei Bildern. Handelt es sich um eine klar erkennbare, offensichtlich künstliche Ansage, ist häufig schon aus dem Kontext ersichtlich, dass keine reale Person spricht. Klingt die Stimme dagegen täuschend echt und wird sie einer nicht existierenden oder nicht tatsächlich sprechenden Person zugeordnet, entsteht schnell ein Deepfake-Fall mit entsprechender Hinweispflicht zu Beginn der Aufnahme.
Reicht das CR-Symbol von LinkedIn als Kennzeichnung nach dem AI Act?
Nein. Das CR-Symbol zeigt lediglich an, dass in einer Bild- oder Videodatei technische Content-Credentials-Daten gefunden wurden, und das auch nur, wenn diese Metadaten beim Hochladen noch vorhanden sind. Für die nach Artikel 50 vorgeschriebene, für Menschen ohne technische Hilfsmittel erkennbare Kennzeichnung von Deepfakes reicht ein anklickbares Symbol in der Bildecke nicht aus. Ihr benötigt zusätzlich einen eigenen, klar sichtbaren Hinweis im Beitrag selbst.
Was das für Autohäuser konkret bedeutet
Entscheidend für die Umsetzung: Für die meisten Fälle im Autohaus-Marketing reicht laut der IHK Köln eine einfache, verständliche Kennzeichnung, keine aufwendige technische Lösung. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, einen klaren internen Ablauf zu definieren.
Fahrzeugbilder auf KI-Anteil prüfen, bevor sie live gehen
Legt intern eine einfache Faustregel fest. Reine technische Nachbearbeitung wie Freistellen, Farbkorrektur oder das Entfernen störender Objekte im Hintergrund bleibt kennzeichnungsfrei. Sobald ein KI-Tool einen neuen Hintergrund erzeugt, eine Szene verändert oder Personen einfügt, die es so nicht gab, braucht das Bild ein Label.
Ein Beispiel aus dem Alltag macht den Unterschied greifbar. Fotografiert ihr einen Neuwagen auf dem Hof und entfernt anschließend mit KI störende Elemente wie einen Mülleimer oder ein fremdes Kennzeichen im Hintergrund, bleibt das Bild kennzeichnungsfrei. Ersetzt ihr denselben Hintergrund komplett durch eine KI-generierte Studioumgebung oder fügt ihr eine Person hinzu, die real gar nicht vor Ort war, wird aus der Bearbeitung ein kennzeichnungspflichtiger Inhalt.
Werbekampagnen und Aktionsflugblätter mit KI-Anteil systematisch kennzeichnen
Saisonale Aktionsgrafiken, Info PDFs zu Verkaufsaktionen und Social-Media-Posts mit KI-generierten Menschen oder Szenen fallen unter dieselbe Logik wie Fahrzeugbilder. Bevor Inhalte in den Druck oder online gehen, sollte eine Person im Marketingteam kurz prüfen, ob KI-Elemente enthalten sind, und falls ja, den Hinweis ergänzen. Das kostet in einem etablierten Workflow keine zusätzliche Zeit, es muss nur einmal sauber eingerichtet werden.
Verantwortung mit externen Agenturen vertraglich klären
Wenn eine Agentur eure Kampagnen produziert, fragt aktiv nach, wo und wie KI zum Einsatz kommt. Da die Haftung bei euch als Betreiber liegt, lohnt sich eine kurze vertragliche Klarstellung, dass die Agentur euch über KI-Anteile in gelieferten Inhalten informiert und diese entsprechend kennzeichnet oder euch die nötigen Informationen für die eigene Kennzeichnung liefert.
Chatbot und KI-Texte realistisch einordnen
Habt ihr einen Chatbot auf der Website oder in der Kundenkommunikation im Einsatz, muss dieser beim ersten Kontakt erkennbar machen, dass er kein Mensch ist. Für redaktionelle Inhalte, etwa euren eigenen Blog, gilt die Kennzeichnungspflicht nur, wenn Themen von öffentlichem Interesse betroffen sind und kein Mensch die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Alternativ lasst ihr eure Texte durch eine Person mit Fachkenntnis inhaltlich prüfen und freigeben, eine Kennzeichnung ist dann nicht erforderlich. Ihr müsst jedoch die redaktionelle Überprüfung nachweisen können.
LinkedIns eigene KI-Erkennung kennen, aber nicht darauf verlassen
Laut einer Auswertung der KI-Erkennungsfirma Pangram, breit berichtet unter anderem von Bloomberg und TechCrunch, sind 41 % der langen Text-Posts auf LinkedIn vollständig KI-generiert, und die Plattform beherbergt rund 62 % des gesamten von Pangram gescannten KI-Contents über alle großen sozialen Netzwerke hinweg.
Für Autohäuser, die auf LinkedIn aktiv sind, kommt eine plattformspezifische Ebene hinzu, die seit dem Stichtag des 2. August zusätzlich gilt. LinkedIn liest bei Bildern und Videos automatisch sogenannte C2PA-Content-Credentials aus und blendet bei erkannten Dateien ein kleines "CR"-Symbol ein, ein Klick darauf zeigt Details zum verwendeten KI-Tool. Wichtig für die Einordnung: LinkedIn selbst weist darauf hin, dass damit nicht alle KI-Inhalte erkannt werden. Fehlen die Metadaten, etwa weil ein Bild nachträglich bearbeitet oder ohne Herkunftsdaten exportiert wurde, bleibt das Symbol schlicht aus. Das CR-Symbol ist also ein technisches Zusatzsignal, keine verlässliche und schon gar keine rechtssichere Kennzeichnung im Sinne von Artikel 50. Wer sich darauf verlässt, dass LinkedIn das für einen erledigt, überlässt die eigene Rechtssicherheit dem Zufall, ob Metadaten erhalten geblieben sind.
Seit dem 30. Juli 2026 kommt ein zweiter Faktor hinzu, der die Sache für Autohäuser noch dringlicher macht. LinkedIn hat einen neuen Meldebutton eingeführt, über den jedes Mitglied Beiträge als vermeintlich KI-generiert markieren kann, erreichbar über das Drei-Punkte-Menü an jedem Beitrag.

Gemeldete Inhalte werden nach Angaben von LinkedIns Produktchef Hari Srinivasan algorithmisch in ihrer Reichweite eingeschränkt. Das bedeutet konkret: Ein unmarkiertes KI-Werbevisual oder ein KI-Text ohne Hinweis kann ab sofort nicht nur ein Fall für die Marktüberwachungsbehörde oder für einen wettbewerbsrechtlichen Konkurrenten werden, sondern auch von jedem beliebigen LinkedIn-Nutzer, der zufällig euren Feed sieht, gemeldet und damit in der Reichweite gedrosselt werden.
Wie sieht das eigentlich in der Umsetzung aus?
Am greifbarsten wird die ganze Debatte an echten Fahrzeuginseraten, wie sie täglich auf mobile.de oder AutoScout24 laufen. Die meisten Autohäuser fotografieren ihre Bestandsfahrzeuge längst mit spezialisierten Foto-Apps, die direkt vor Ort automatisch freistellen und den Hintergrund vereinheitlichen. Genau hier verläuft in der Praxis die Grenze zwischen kennzeichnungsfrei und kennzeichnungspflichtig, und genau hier zeigt sich auch, wie eine Kennzeichnung im Alltag aussehen kann, wenn sie sauber umgesetzt ist.

Dieses Bild stammt aus einem echten Fahrzeuginserat und trägt bereits ein Label. Auffällig: Hier kommt ein deutschsprachiges Textlabel statt der offiziellen EU-Icons aus dem vorherigen Abschnitt zum Einsatz, und das ist grundsätzlich zulässig. Die Kommission schreibt kein bestimmtes Symbol vor, solange der Hinweis klar erkennbar, dauerhaft sichtbar und direkt im Bild platziert ist, genau wie hier unten rechts im Bild.
Müssen alle Bilder in einem Inserat gekennzeichnet werden, wenn nur eins bearbeitet wurde?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht hängt am einzelnen Bild, nicht am gesamten Inserat. Habt ihr zehn Fotos in einer Anzeige und nur eines davon wurde mit KI verändert, etwa weil der Hintergrund ausgetauscht wurde, braucht nur dieses eine Bild das Label. Ein pauschaler Hinweis im Anzeigentext wie "Bilder können KI-bearbeitet sein" reicht dagegen nicht aus, weil die Kennzeichnung dort erfolgen muss, wo der jeweilige Inhalt tatsächlich wahrgenommen wird.
Was gilt, wenn ich eine Fotoapp mit automatischer Bildoptimierung nutze?
Viele Autohäuser fotografieren mittlerweile mit Apps, die Fahrzeugbilder direkt vor Ort aufnehmen und automatisch freistellen, den Hintergrund vereinheitlichen oder das Kennzeichen unkenntlich machen. Die reine Kennzeichen-Anonymisierung fällt unter die Ausnahme für Standardbearbeitung und bleibt kennzeichnungsfrei, weil dabei nichts als real dargestellt wird, was es nicht gibt. Ersetzt die App dagegen den kompletten Hintergrund durch eine künstlich erzeugte Umgebung, etwa einen digitalen Studioboden, greift dieselbe Logik wie bei jedem anderen KI-Bild, und eine Kennzeichnung wird fällig. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel kennzeichnen als zu wenig, das Label kostet in der Praxis nur einen Klick.
Fazit
Auch wenn hier vieles heißer gekocht als gegessen wird, empfehle ich, diese Kennzeichnungspflichten trotzdem ernst zu nehmen. Eine Abmahnung oder sogar ein Bußgeld lassen sich mit klaren Prozessen und einer einfachen Kennzeichnung der entsprechenden Inhalte leicht vermeiden. Zumal Kennzeichnungspflichten wie etwa WLTP-Werte für Autohäuser wirklich nichts Neues sind.
Die EU reguliert mal wieder, bevor KI überhaupt richtig im Einsatz ist. Dieses Muster kennen wir ja schon. Bitte lasst euch aber nicht verunsichern und verzichtet nicht auf den Einsatz von KI. Denn auch mit, oder besser gesagt trotz, Kennzeichnungspflicht sind KI-gestützte Prozesse immer noch deutlich schneller, als wenn man diese Prozesse komplett manuell betreibt.
Wer sich dennoch unsicher ist, wie die eigene Marketingkommunikation aktuell aufgestellt ist, wie KI sicher eingesetzt werden kann und wo noch Nachholbedarf besteht, dem empfehle ich, sich unverbindlich eine kostenfreie Erstberatung bei uns zu buchen. Wir beantworten euch gerne alle Fragen rund um das Thema und geben konkrete Handlungsempfehlungen, welche direkt umgesetzt werden können.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass jedes Unternehmen ein Gesicht braucht." — Constantin Gaschler, Gründer ADVIZE